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Meldung:
Baden - Württemberg:
Bundesweit erstes Erneuerbares - Wärme - Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Weiter...

Primärenergiefaktor/Energiebilanz/Energieausweis

Wichtig für jeden Hauseigentümer!


Durch die effiziente Energieausnutzung und die Stromproduktion spart ein Dachs schon in einem kleinen Einfamilienhaus jährlich rund 10t CO² ein!
Um der Umwelt einen solchen CO² Ausstoß zu ersparen, müsste man 5.000 Bäume pflanzen, jedes Jahr!

Auch erreichen Sie mit einem Dachs eine bessere energetische Einstufung Ihres Gebäudes, wenn Sie z.B. den Energiepass für Ihr Haus benötigen. Dieser wird bei Verkauf und/oder Vermietung bald Pflicht sein.

Primärenergiefaktor 0,39 für den Dachs. Was ist ein Primärenergiefaktor?

Münchner Forschungsstelle FfE: Dem Mini-Blockheizkraftwerk der Marke Dachs der Schweinfurter SenerTec hat die Münchner Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) einen halb so hohen Primärenergiefaktor als bei einer konventionellen Heizung bescheinigt. Weiter...

Was ist ein Energieausweis?

Vor allem muss man wissen: Der Energieausweis wird spätesten ab Juli 2009 Pflicht für so gut wie alle Gebäude, für Wohngebäude schon ab Juli 2008!

Energieausweise geben Auskunft
über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen.

Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.

Für Neubauten seit 1995 Pflicht, muss er ab 01.07.08 auch für Bestandsgebäude geführt werden.

Energiepass, mit dem Dachs eindeutig im grünen Bereich (Klick ins Bild für größer)
   

Am 27.06.2007 hat das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung beschlossen, die am 1.10.2007 in Kraft getreten ist. Damit ist klar, dass ab dem 1. 7. 2008 Energieausweise verpflichtend für Neubauten und Bestandsgebäude auszustellen sind. Bisher galt diese Pflicht nur für Neubauten.

Allerdings wird die Verpflichtung in bestimmten Phasen eingeführt:

ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden
ab 1. Januar 2009 für später fertig gestellte Wohngebäude
ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude

Bis zum 1. Oktober 2008 gilt für alle Wohngebäude die freie Wahl zwischen dem verbrauchsabhängigen und dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Das heißt:

1. Der verbrauchsabhängige Energieausweis

Der verbrauchsabhängige Energieausweis bestimmt den Energieverbrauchskennwert eines Gebäudes. Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Kennwert entsteht durch eine Bereinigung des Verbrauchs bei Wohnungsleerständen im Gebäude und durch eine Witterungsbereinigung bezogen auf ein durchschnittliches Klima, damit beispielsweise ein besonders kalter Winter nicht negativ zu Buche schlägt.

Der Energieverbrauchskennwert steht und fällt mit dem Verhalten der Bewohner und sagt nicht unbedingt etwas über die energetische Qualität des Gebäudes aus.

2. Der bedarfsorientierte Energieausweis

Mit dem Energiebedarfswert wird ein objektiver Wert zum energetischen Zustand des Hauses ermittelt. Der Energiebedarfswert berechnet die Energie, die zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Zur Ermittlung des Wertes werden die Heizungsanlagen, die Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und die Qualität der Außenwände und des Daches berücksichtigt.

Der Energiebedarfswert sagt nichts über den individuellen Energieverbrauch, der sich durch das Verhalten der Bewohner oder die Lage des Gebäudes ergibt, er ist ein objektiverer Richtwert als der Energieverbrauchskennwert.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen und wie teuer wird der Ausweis?

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und unabhängigen Dienstleistern erstellt werden, in der Regel Architekten, Ingenieure und oder geprüfte Energieberater im Handwerk, die alle bei der Deutschen Energieagentur registriert sein müssen.

Die Kosten für einen Energieausweis werden nicht gesetzlich geregelt. Vermutlich wird ein verbrauchsabhängiger Ausweis zwischen 50 und 150 Euro kosten, ein bedarfsorientierter Ausweis wird mit 100 bis 300 Euro teurer.

Totale Billigangebote ohne Messungen des Ausstellers vor Ort und Aufnahme der genauen Daten sind ungültig. Auch Modernisierungsempfehlungen sollte der Ausweis enthalten. Die Vorlage von unvollständigen und ungültigen Ausweisen kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach entsprechender energetischer Gebäudemodernisierung ist es natürlich sinnvoll, sich bereits früher einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die besseren Werte zu dokumentieren.


Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung