Primärenergiefaktor/Energiebilanz/Energieausweis
Wichtig für jeden Hauseigentümer!
Durch die effiziente Energieausnutzung
und die Stromproduktion spart ein Dachs schon in einem
kleinen Einfamilienhaus jährlich rund 10t CO²
ein! Um
der Umwelt einen solchen CO² Ausstoß zu
ersparen, müsste man 5.000 Bäume
pflanzen, jedes Jahr!
Auch
erreichen Sie mit einem Dachs eine
bessere energetische Einstufung Ihres Gebäudes,
wenn Sie z.B. den Energiepass für Ihr
Haus benötigen. Dieser wird bei Verkauf
und/oder Vermietung bald Pflicht sein.
Münchner Forschungsstelle FfE: Dem
Mini-Blockheizkraftwerk der Marke Dachs der Schweinfurter
SenerTec hat die Münchner Forschungsstelle
für Energiewirtschaft (FfE) einen halb
so hohen Primärenergiefaktor als bei
einer konventionellen Heizung bescheinigt. Weiter...
Was ist ein Energieausweis?
Vor
allem muss man wissen: Der Energieausweis
wird spätesten ab Juli 2009 Pflicht für
so gut wie alle Gebäude,
für Wohngebäude schon ab Juli 2008!
Energieausweise geben Auskunft über
den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche
und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen
bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch
von Fahrzeugen kennen.
Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter
eine objektive Information darüber bekommen,
ob das Gebäude einen hohen oder einen
niedrigen Energiebedarf hat. Die politische
Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten
Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer
zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.
Für
Neubauten seit 1995 Pflicht, muss er ab 01.07.08
auch für Bestandsgebäude geführt werden.
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Energiepass,
mit dem Dachs eindeutig im grünen Bereich (Klick
ins Bild für größer) |
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Am
27.06.2007 hat das Bundeskabinett
die neue Energieeinsparverordnung
beschlossen, die am 1.10.2007 in Kraft getreten ist.
Damit ist klar, dass ab dem 1. 7. 2008
Energieausweise verpflichtend für
Neubauten und Bestandsgebäude auszustellen sind.
Bisher galt diese Pflicht nur für Neubauten.
Allerdings
wird die Verpflichtung in bestimmten Phasen eingeführt:
ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude,
die bis 1965 errichtet wurden
ab 1. Januar 2009 für später
fertig gestellte Wohngebäude
ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude
Bis
zum 1. Oktober 2008 gilt für alle Wohngebäude
die freie Wahl zwischen dem verbrauchsabhängigen
und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Das heißt:
1. Der verbrauchsabhängige Energieausweis
Der
verbrauchsabhängige Energieausweis bestimmt den
Energieverbrauchskennwert eines Gebäudes. Dieser
basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch
der letzten drei Jahre. Der Kennwert entsteht durch
eine Bereinigung des Verbrauchs bei Wohnungsleerständen
im Gebäude und durch eine Witterungsbereinigung
bezogen auf ein durchschnittliches Klima, damit beispielsweise
ein besonders kalter Winter nicht negativ zu Buche
schlägt.
Der Energieverbrauchskennwert steht und fällt
mit dem Verhalten der Bewohner und sagt nicht unbedingt
etwas über die energetische Qualität des
Gebäudes aus.
2. Der bedarfsorientierte Energieausweis
Mit
dem Energiebedarfswert wird ein objektiver Wert zum
energetischen Zustand des Hauses ermittelt. Der Energiebedarfswert
berechnet die Energie, die zum Heizen und für
die Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Zur
Ermittlung des Wertes werden die Heizungsanlagen,
die Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und die Qualität
der Außenwände und des Daches berücksichtigt.
Der Energiebedarfswert sagt nichts über den individuellen
Energieverbrauch, der sich durch das Verhalten der
Bewohner oder die Lage des Gebäudes ergibt, er
ist ein objektiverer Richtwert als der Energieverbrauchskennwert.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen und
wie teuer wird der Ausweis?
Energieausweise
dürfen nur von qualifizierten und unabhängigen
Dienstleistern erstellt werden, in der Regel Architekten,
Ingenieure und oder geprüfte Energieberater im
Handwerk, die alle bei der Deutschen Energieagentur
registriert sein müssen.
Die Kosten für einen Energieausweis werden nicht
gesetzlich geregelt. Vermutlich wird ein verbrauchsabhängiger
Ausweis zwischen 50 und 150 Euro kosten, ein bedarfsorientierter
Ausweis wird mit 100 bis 300 Euro teurer.
Totale Billigangebote ohne Messungen des Ausstellers
vor Ort und Aufnahme der genauen Daten sind ungültig.
Auch Modernisierungsempfehlungen sollte der Ausweis
enthalten. Die Vorlage von unvollständigen und
ungültigen Ausweisen kann ein Bußgeld in
Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.
Ein
Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach entsprechender
energetischer Gebäudemodernisierung ist es natürlich
sinnvoll, sich bereits früher einen neuen Ausweis
ausstellen zu lassen, um die besseren Werte zu dokumentieren.

Gesetz
für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau
der Kraft-Wärme-Kopplung |