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Meldung:
Baden - Württemberg:
Bundesweit erstes Erneuerbares - Wärme - Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Weiter...

Wie zahlt sich der Dachs aus?

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit zum Lesen - es lohnt sich!
Was tut der Staat?
Speziell: KfW-Förderprogramme
für zukünftige Dachs-Betreiber
KfW-Info-Podcast anhören

Der Dachs ist mit der Einführung der Ökosteuer vom 01.04.1999 von der Mineralöl- und der Stromsteuer befreit. Damit können Sie mit dem Dachs im Vergleich zu den Brennstoffkosten eines Heizkessels die gleiche Wärme und zusätzlich den Strom kostenlos produzieren!

Wohin mit dem Strom?

Der erzeugte Strom kann entweder selbst genutzt, oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom aus Blockheizkraftwerken abzunehmen.

Die Vergütung setzt sich zusammen aus dem Durchschnittspreis für Basislaststrom an der Leipziger Strombörse EEX, einem KWK-Zuschlag sowie den vermiedenen Netznutzungs- gebühren für die Einspeisung in den unteren Spannungsebenen.

Staatlich gefördert

Das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) garantiert einen Bonus von 5,11 Cent für jede Kilowattstunde, die ins Netz eingespeist wird. Dieser Bonus wird zuzüglich zur marktüblichen Einspeisevergütung gewährt!

Darüber hinaus können sich Dachs-Betreiber über besonders niedrige Betriebskosten freuen:
Die Wartung fällt erst nach 3.500 (Gas) beziehungsweise 2.700 (Öl) Betriebsstunden an. Zudem wird der Dachs von SenerTec komplett anschlussfertig geliefert. Das hält den Montageaufwand niedrig und die Kosten überschaubar.

Aufgrund der parallelen Energieerzeugung und ihrer langen Lebensdauer ist die kompakte Anlage wirtschaftlich überzeugend.

Der Dachs bietet Ihnen zwei Vorteile in einer Anlage: Der selbst erzeugte Strom ist billiger als der aus dem öffentlichen Netz.

Anders als bei Großkraftwerken geht die anfallende Wärme nicht verloren, sondern wird direkt zum Heizen von Gebäuden genutzt.

Langlebig und rentabel

Ihre Kostenvorteile garantiert der Dachs auch durch die dauerhafte Strom- und Wärmeerzeugung. Anfallende Stromüberschüsse können gegen Vergütung in das öffentliche Stromnetz zurückgeleitet werden – ein zusätzlicher finanzieller Vorteil.

Beispielrechungen:

Einsatzobjekt: Dachs im Eigenheim

Gutschriften kW Betr.-Std. Cent/kWh Euro/Jahr
Strom: Eigenverbrauch 5,5 680 15 561,-
Strom: Rückspeisung 5,5 1.820 12,5 1.251,-
Wärme (incl. Kondenser) 14,5 2.500 7 2.538,-
Mineralölsteuer 22,8 2.500 0,55 314,-
Stromsteuer 5,5 680 2,05 77,-
Einsparung gesamt       4.741,-
 
Kosten        
Gas 22,8 2.500 5 2.850,-
Servicemehrkosten*       125,-
Kosten gesamt       2.975,-
 
Jährlicher Überschuss       1.766,-
(*Mehraufwand gegenüber Standardkessel; Angaben können je nach Objekt variieren, alle Angaben ohne MwSt.)


Einsatzobjekt: Einfamilienhaus mit Dachs SE Brennwert, Gas


Gutschriften kW Betr.-Std. Cent/kWh Euro/Jahr
Strom: Eigenverbrauch 5,3 7.600 13 5.236,-
Strom: Rückspeisung 5,3 400 12,5 265,-
Wärme 10,4 8.000 6,2 5.158,-
Mineralölsteuer 17,9 8.000 0,614 879,-
Stromsteuer 5,3 7.600 2,05 829,-
Einsparung gesamt       12.364,-
 
Kosten        
Gas 17,9 8.000 4,5 6.444,-
Servicemehrkosten* 5,3 8.000 3,2 1.357,-
Kosten gesamt       7.801,-
 
Jährlicher Überschuss       4.563,--
(*Angaben können je nach Objekt variieren, alle Angaben ohne MwSt.)

Immer mehr Kommunen, Gemeinden und Landesregierungen sind mittlerweile auf die Vorteile der Energieerzeugung mit Hilfe der Kraft-Wärme-Kopplung aufmerksam geworden. Und unterstützen den Betrieb derartiger Anlagen mit Hilfe zahlreicher Förderprogramme. Diese gezielte Förderung der Behörden oder Energieversorger erleichtert Ihnen den schnellen und umweltentlastenden Einstieg in moderne Heizungstechnologie. Informationen über Art und Umfang der jeweiligen Leistung können Sie in der Regel bei Ihrer Stadtverwaltung oder über Ihren Energieversorger erhalten.

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Staatliche Förderungen

Für den folgenden Teil übernehmen wir keine Gewähr auf Aktualität. Deshalb haben wir weiterführende Links installiert, über die Sie direkt die aktuellen Informationen bei den entsprechenden Original-Websites abrufen können. Sollten Sie bemerken, dass etwas nicht funktioniert oder nicht (mehr) stimmt, wäre es nett, wenn Sie uns dies mitteilen würden.

Klimaschutz-Plus – Allgemeiner Programmteil


Um den CO²-Ausstoß an der Quelle zu senken, hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr das bereits im Jahr 2002 gestartete Klimaschutz-Plus-Programm im Jahr 2007 erneut aufgelegt. Das Programm besteht aus drei Säulen:

-Allgemeines CO²-Minderungsprogramm: energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
-Einsatz von regenerativen Energien zur Wärmeversorgung von bestehenden oder neuen Nichtwohngebäuden
-rationelle Energieanwendung in bestehenden oder neuen Nichtwohngebäuden.

Die Höhe der Förderung beträgt :

je nach Art der Maßnahme und Emissionsminderung maximal 15% der Investitionskosten bis zu einer Höhe von maximal 75.000 EUR pro Antragsteller

-Beratungsprogramm Energieeffizienz und Klimaschutz: Erhöhung der Sachkompetenz im Bereich der Energieeffizienz.

Die Höhe der Förderung beträgt :

im Beratungsprogramm Energieeffizienz und Klimaschutz 50% des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 350 EUR pro Arbeitstag für bis zu fünf Arbeitstage

- Modellprojekte Klimaschutz: Förderung zukunftsweisender und technisch weitgehend ausgereifter Techniken mit Potenzial zur CO²-Einsparung, die noch der Verbreitung bedürfen.

Die Höhe der Förderung beträgt :

bei Modellprojekten je nach Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen, Multiplikatorwirkung und Innovationskraft des Vorhabens bis zu 75.000 EUR

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Bundesweite Förderprogramme für Heizung und Solar. Aktuelle Information:

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien gibt verstärkte Anreize für Heizungsmodernisierungen. Der Austausch eines bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas wird zusätzlich mit einem Bonus in Höhe von 750 Euro gefördert, wenn gleichzeitig eine Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) installiert wurde. Diese Förderung gilt nur für Anträge, die ab dem 24.10.2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingehen. Der Bonus kann für gewerbliche und freiberufliche Antragsteller nicht gewährt werden.

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CO²-Gebäudesanierungsprogramm – Kredit

Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur CO²-Minderung und Energieeinsparung in Wohngebäuden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der Investitionskosten, maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit.
Bei Krediten mit bis zu zehn Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit, bei einer längeren Laufzeit ist er fest für die ersten zehn Jahre und wird anschließend neu festgelegt. Je nach Laufzeit sind bis zu 5 Tilgungsfreijahre möglich.

Auszahlung: 100%

Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5% des Zusagebetrages, bei Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um 30% in Höhe von 12,5% des Zusagebetrages gewährt.

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CO²-Gebäudesanierungsprogramm - Zuschuss

Das Programm dient der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung, um eine deutliche Minderung des CO²-Ausstoßes und somit eine erhebliche Senkung der Energiekosten zu erreichen. Gefördert werden die Kosten energiesparender Maßnahmen einschließlich notwendiger Nebenarbeiten an Wohngebäuden. Der Zuschuss, der sich anteilig an den CO²-sparenden Investitionskosten bemisst, hängt von der Einsparung ab.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beinhaltet für

- Maßnahmen auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser

einen Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 5.000 EUR je Wohneinheit. Bei Unterschreitung der Neubau-Werte um 30% und mehr beträgt der Zuschuss 17,5% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 8.750 EUR je Wohneinheit.

- Maßnahmenpakete 0 bis 4

einen Zuschuss in Höhe von 5% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 2.500 EUR.

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Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm)


Ziel des Marktanreizprogrammes ist es, die Marktdurchdringung von Technologien zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken und zur Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit beizutragen.

Mit dem Programm unterstreicht die Bundesregierung den Stellenwert, den die erneuerbaren Energien in der Energiepolitik besitzen. Sie sind Bausteine des Einstiegs in eine zukunftsfähige Energieversorgung und leisten einen erheblichen Beitrag zu mehr Ressourcenschonung und Klimaschutz.

Gefördert werden

-Solarkollektoranlagen,
-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung,
-Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie für die thermische Nutzung und zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK; Dachs),
-besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Investitionszuschüsse (BAFA) oder im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien als Tilgungszuschuss zur vorzeitigen teilweisen Tilgung von langfristigen zinsgünstigen Darlehen.

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Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen.

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Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)

Bis zum Jahr 2005 soll im Vergleich zum Basisjahr 1998 durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland in einer Größenordnung von 10 Millionen Tonnen und bis zum Jahr 2010 von insgesamt bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber 20 Millionen Tonnen, erzielt werden.

Zweck des Gesetzes ist es, zu dem in Absatz 1 genannten Ziel einen Beitrag zu leisten durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sowie den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen und die Markteinführung der Brennstoffzelle im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.

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KfW-Förderprogramme für zukünftige Dachs-Betreiber

Stand: Juni 2006, Zusammenfassung von Dietmar Weisenberger, Leiter Projektabteilung SenerTec GmbH

Sanieren mit dem Dachs

CO2-Gebäudesanierungsprogramm für bestehende Gebäude die vor dem 01.01.1984 fertiggestellt wurden.

Maßnahmenpaket 4 für Wohngebäude:

max. Darlehenssumme: 50.000 € pro Wohneinheit
Zinssatz z.Z. (10 Jahre fest): 2,68 % eff. Jahreszins bei 10 Jahren Laufzeit
  ca. 3% unter z.Z. üblichen Hypothekenzinsen
  • Die Einsparung von 40 kg CO2 je m² Wohnfläche muss von einem Energieberater
    oder von einem nach Landesbaurecht zugelassenen Architekten o.ä. nachgewiesen
    werden.
  • Wird zusätzlich die Energieeinsparverordnung (EnEV) für neue Gebäude
    eingehalten, kann ein Teilschuldenerlass von 15% auf die Kreditsumme beantragt
    werden. Mit Dachs wird die EnEV oft ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen erreicht.

Fazit: Ideal für Kesseltausch und bei Vollsanierung des Objektes. Gut geeignet für
denkmalgeschützte Objekte.

Öko-Plus Maßnahmen für bestehende Gebäude

max. Darlehenssumme: 50.000 € je Wohneinheit
Zinssatz z.Z. (10 Jahre fest): 3,19 % e ff. Jahreszins bei 10 Jahren Laufzeit
  ca. 1,5% unter z.Z. üblichen Hypothekenzinsen
  • Blockheizkraftwerke sind in den Förderbedingungen der KfW explizit
    als Öko-Plus-Maßnahme aufgeführt.
  • Das Alter des Wohngebäudes spielt keine Rolle.

Fazit: Günstige Finanzierungsmöglichkeit für alle Wohngebäude; Antragstellung genügt.


ESH 60 Programm bei Neuerrichtung

max. Darlehenssumme: 30.000 € pro Wohneinheit
  ca. 1,5% unter z.Z. üblichen Hypothekenzinsen
  • Einhaltung eine Jahres- Primärenergiebedarf von 60 kWh/m²a
  • Transmissionswärmeverlust muss 30% unter den Vorgaben der EnEV liegen.

Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus, welches die EnEV mit konventioneller Heiztechnik (NT-Kessel
oder Brennwertkessel) und den entsprechend Dämmstandard erfüllt, kann u.U. nur
durch Einbau des Dachs die Vorgaben des ESH 60 erfüllen.

Fazit: Ideal für den Neubau von Mehrfamilienhäuser.

Wir empfehlen Ihnen auch das KfW-Podcast zum Thema "Energetisch sanieren - So lassen sich Energiekosten sparen", eine kleine Radiosendung von ca. 19 Minuten mit interessanten Interviews, erklärenden Beiträgen und aktuellen Serviceinformationen: Podcast anhören

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