Wie
zahlt sich der Dachs aus?
Nehmen Sie sich ein
paar Minuten Zeit zum Lesen - es lohnt sich! |
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Der Dachs ist mit
der Einführung der Ökosteuer vom 01.04.1999
von der Mineralöl- und der Stromsteuer
befreit. Damit können
Sie mit dem Dachs im Vergleich zu den Brennstoffkosten
eines Heizkessels die gleiche Wärme und zusätzlich
den Strom kostenlos produzieren!
Wohin
mit dem Strom?
Der erzeugte Strom kann entweder selbst genutzt,
oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist
werden. Die Netzbetreiber sind verpflichtet,
den Strom aus Blockheizkraftwerken abzunehmen.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus dem Durchschnittspreis
für Basislaststrom an der Leipziger
Strombörse EEX, einem KWK-Zuschlag sowie den
vermiedenen Netznutzungs- gebühren für die
Einspeisung in den unteren Spannungsebenen.
Staatlich
gefördert
Das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
(KWK-Gesetz) garantiert einen Bonus von 5,11 Cent
für jede Kilowattstunde, die ins Netz eingespeist
wird. Dieser Bonus wird zuzüglich zur marktüblichen
Einspeisevergütung gewährt!
Darüber
hinaus können sich Dachs-Betreiber über
besonders niedrige Betriebskosten freuen:
Die Wartung fällt erst nach 3.500 (Gas) beziehungsweise
2.700 (Öl) Betriebsstunden an. Zudem wird der
Dachs von SenerTec komplett anschlussfertig geliefert.
Das hält den Montageaufwand niedrig und die Kosten
überschaubar.
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Aufgrund
der parallelen Energieerzeugung und ihrer langen
Lebensdauer ist die kompakte Anlage wirtschaftlich
überzeugend.
Der Dachs bietet Ihnen zwei Vorteile in einer
Anlage: Der selbst erzeugte Strom ist billiger
als der aus dem öffentlichen Netz.
Anders als bei Großkraftwerken geht die
anfallende Wärme nicht verloren, sondern
wird direkt zum Heizen von Gebäuden genutzt.
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Langlebig
und rentabel
Ihre Kostenvorteile garantiert der Dachs auch durch
die dauerhafte Strom- und Wärmeerzeugung. Anfallende
Stromüberschüsse können gegen Vergütung
in das öffentliche Stromnetz zurückgeleitet
werden – ein zusätzlicher finanzieller
Vorteil.
Beispielrechungen:
Einsatzobjekt:
Dachs im Eigenheim
| Gutschriften |
kW |
Betr.-Std. |
Cent/kWh |
Euro/Jahr |
| Strom:
Eigenverbrauch |
5,5 |
680 |
15 |
561,- |
| Strom:
Rückspeisung |
5,5 |
1.820 |
12,5 |
1.251,- |
| Wärme
(incl. Kondenser) |
14,5 |
2.500 |
7 |
2.538,- |
| Mineralölsteuer
|
22,8 |
2.500 |
0,55 |
314,- |
| Stromsteuer |
5,5 |
680 |
2,05 |
77,- |
| Einsparung
gesamt |
|
|
|
4.741,- |
| |
| Kosten |
|
|
|
|
| Gas
|
22,8
|
2.500
|
5 |
2.850,- |
| Servicemehrkosten* |
|
|
|
125,- |
| Kosten
gesamt |
|
|
|
2.975,- |
| |
| Jährlicher
Überschuss |
|
|
|
1.766,- |
(*Mehraufwand
gegenüber Standardkessel; Angaben können je nach Objekt
variieren, alle Angaben ohne MwSt.)
Einsatzobjekt: Einfamilienhaus mit Dachs SE
Brennwert, Gas
| Gutschriften |
kW |
Betr.-Std. |
Cent/kWh |
Euro/Jahr |
| Strom:
Eigenverbrauch |
5,3 |
7.600 |
13 |
5.236,- |
| Strom:
Rückspeisung |
5,3 |
400 |
12,5 |
265,- |
| Wärme |
10,4 |
8.000 |
6,2 |
5.158,- |
| Mineralölsteuer
|
17,9 |
8.000 |
0,614 |
879,- |
| Stromsteuer |
5,3 |
7.600 |
2,05 |
829,- |
| Einsparung
gesamt |
|
|
|
12.364,- |
| |
| Kosten |
|
|
|
|
| Gas
|
17,9
|
8.000
|
4,5 |
6.444,- |
| Servicemehrkosten* |
5,3 |
8.000 |
3,2 |
1.357,- |
| Kosten
gesamt |
|
|
|
7.801,- |
| |
| Jährlicher
Überschuss |
|
|
|
4.563,-- |
(*Angaben
können je nach Objekt variieren, alle Angaben ohne
MwSt.)
Immer mehr Kommunen, Gemeinden und Landesregierungen
sind mittlerweile auf die Vorteile der Energieerzeugung
mit Hilfe der Kraft-Wärme-Kopplung aufmerksam
geworden. Und unterstützen den Betrieb derartiger
Anlagen mit Hilfe zahlreicher Förderprogramme.
Diese gezielte Förderung der Behörden oder
Energieversorger erleichtert Ihnen den schnellen und
umweltentlastenden Einstieg in moderne Heizungstechnologie.
Informationen über Art und Umfang der jeweiligen
Leistung können Sie in der Regel bei Ihrer Stadtverwaltung
oder über Ihren Energieversorger erhalten.
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Staatliche Förderungen
Für
den folgenden Teil übernehmen wir keine
Gewähr auf Aktualität. Deshalb haben
wir weiterführende Links installiert, über
die Sie direkt die aktuellen Informationen bei den entsprechenden
Original-Websites abrufen können. Sollten Sie bemerken,
dass etwas nicht funktioniert oder nicht (mehr) stimmt,
wäre es nett, wenn Sie uns dies mitteilen würden.
Klimaschutz-Plus – Allgemeiner Programmteil
Um den CO²-Ausstoß an der
Quelle zu senken, hat das Ministerium für Umwelt
und Verkehr das bereits im Jahr 2002 gestartete Klimaschutz-Plus-Programm
im Jahr 2007 erneut aufgelegt. Das Programm besteht
aus drei Säulen:
-Allgemeines
CO²-Minderungsprogramm: energetische Sanierung
von Nichtwohngebäuden
-Einsatz von regenerativen Energien zur Wärmeversorgung
von bestehenden oder neuen Nichtwohngebäuden
-rationelle Energieanwendung in bestehenden oder neuen
Nichtwohngebäuden.
Die Höhe der Förderung beträgt
:
je nach Art der Maßnahme und Emissionsminderung
maximal 15% der Investitionskosten bis zu einer Höhe
von maximal 75.000 EUR pro Antragsteller
-Beratungsprogramm Energieeffizienz und Klimaschutz:
Erhöhung der Sachkompetenz im Bereich der Energieeffizienz.
Die Höhe der Förderung beträgt
:
im Beratungsprogramm Energieeffizienz und Klimaschutz
50% des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 350
EUR pro Arbeitstag für bis zu fünf Arbeitstage
- Modellprojekte Klimaschutz: Förderung zukunftsweisender
und technisch weitgehend ausgereifter Techniken mit
Potenzial zur CO²-Einsparung, die noch der Verbreitung
bedürfen.
Die Höhe der Förderung beträgt
:
bei Modellprojekten je nach Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen,
Multiplikatorwirkung und Innovationskraft des Vorhabens
bis zu 75.000 EUR
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Bundesweite Förderprogramme
für Heizung und Solar. Aktuelle
Information:
Das
Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien gibt
verstärkte Anreize für Heizungsmodernisierungen.
Der Austausch eines bisher betriebenen Heizkessels ohne
Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas)
durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl
oder Gas wird zusätzlich mit einem Bonus in Höhe
von 750 Euro gefördert, wenn gleichzeitig eine
Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung
und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung
oder zur Herstellung von Prozesswärme) installiert
wurde. Diese Förderung gilt nur für Anträge,
die ab dem 24.10.2007 beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle eingehen. Der Bonus kann für
gewerbliche und freiberufliche Antragsteller nicht gewährt
werden.
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CO²-Gebäudesanierungsprogramm
– Kredit
Das Programm dient der zinsgünstigen
langfristigen Finanzierung von besonders umfangreichen
Investitionen zur CO²-Minderung und Energieeinsparung
in Wohngebäuden.
Art
und Höhe der Förderung
Die
Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen
gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt bis
zu 100% der Investitionskosten, maximal 50.000 EUR
pro Wohneinheit.
Bei Krediten mit bis zu zehn Jahren Laufzeit ist der
Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit,
bei einer längeren Laufzeit ist er fest für
die ersten zehn Jahre und wird anschließend
neu festgelegt. Je nach Laufzeit sind bis zu 5 Tilgungsfreijahre
möglich.
Auszahlung: 100%
Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV wird ein
Tilgungszuschuss in Höhe von 5% des Zusagebetrages,
bei Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um 30%
in Höhe von 12,5% des Zusagebetrages gewährt.
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CO²-Gebäudesanierungsprogramm - Zuschuss
Das
Programm dient der Förderung von Maßnahmen
zur energetischen Sanierung, um eine deutliche Minderung
des CO²-Ausstoßes und somit eine erhebliche
Senkung der Energiekosten zu erreichen. Gefördert
werden die Kosten energiesparender Maßnahmen
einschließlich notwendiger Nebenarbeiten an
Wohngebäuden. Der Zuschuss, der sich anteilig
an den CO²-sparenden Investitionskosten bemisst,
hängt von der Einsparung ab.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses. Die Höhe der Förderung beinhaltet
für
- Maßnahmen auf Neubau-Niveau nach EnEV oder
besser
einen Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen
Investitionskosten, höchstens 5.000 EUR je Wohneinheit.
Bei Unterschreitung der Neubau-Werte um 30% und mehr
beträgt der Zuschuss 17,5% der förderfähigen
Investitionskosten, höchstens 8.750 EUR je Wohneinheit.
- Maßnahmenpakete 0 bis 4
einen Zuschuss in Höhe von 5% der förderfähigen
Investitionskosten, höchstens 2.500 EUR.
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Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
(Marktanreizprogramm)
Ziel des Marktanreizprogrammes ist
es, die Marktdurchdringung von Technologien zur Erzeugung
und Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken
und zur Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit beizutragen.
Mit dem Programm unterstreicht die Bundesregierung
den Stellenwert, den die erneuerbaren Energien in
der Energiepolitik besitzen. Sie sind Bausteine des
Einstiegs in eine zukunftsfähige Energieversorgung
und leisten einen erheblichen Beitrag zu mehr Ressourcenschonung
und Klimaschutz.
Gefördert
werden
-Solarkollektoranlagen,
-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für
die thermische Nutzung,
-Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie für
die thermische Nutzung und zur kombinierten Strom-
und Wärmeerzeugung (KWK; Dachs),
-besonders innovative Technologien zur Wärme-
und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Art
und Höhe der Förderung
Die
Förderung erfolgt durch Investitionszuschüsse
(BAFA) oder im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare
Energien als Tilgungszuschuss zur vorzeitigen teilweisen
Tilgung von langfristigen zinsgünstigen Darlehen.
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Gesetz für
den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz
– EEG)
Zweck
dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse
des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige
Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen,
die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung
auch durch die Einbeziehung langfristiger externer
Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen,
einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile
Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung
von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren
Energien zu fördern.
Zweck
dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den
Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung
bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und
bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen.
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Gesetz
für die Erhaltung, die Modernisierung und den
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Bis zum Jahr 2005 soll im Vergleich zum Basisjahr
1998 durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung
eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen
in der Bundesrepublik Deutschland in einer Größenordnung
von 10 Millionen Tonnen und bis zum Jahr 2010 von
insgesamt bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber
20 Millionen Tonnen, erzielt werden.
Zweck
des Gesetzes ist es, zu dem in Absatz 1 genannten
Ziel einen Beitrag zu leisten durch den befristeten
Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
(KWK-Anlagen) sowie den Ausbau der Stromerzeugung
in kleinen KWK-Anlagen und die Markteinführung
der Brennstoffzelle im Interesse der Energieeinsparung,
des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele
der Bundesregierung.
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KfW-Förderprogramme
für zukünftige Dachs-Betreiber
Stand: Juni 2006, Zusammenfassung von Dietmar Weisenberger,
Leiter Projektabteilung SenerTec GmbH
Sanieren mit dem Dachs
CO2-Gebäudesanierungsprogramm für bestehende
Gebäude die vor dem 01.01.1984 fertiggestellt wurden.
Maßnahmenpaket 4 für Wohngebäude:
| max.
Darlehenssumme: |
50.000
€ pro Wohneinheit |
| Zinssatz
z.Z. (10 Jahre fest): |
2,68
% eff. Jahreszins bei 10 Jahren Laufzeit |
| |
ca.
3% unter z.Z. üblichen Hypothekenzinsen |
-
Die Einsparung von 40 kg CO2 je m² Wohnfläche
muss von einem Energieberater
oder von einem nach Landesbaurecht zugelassenen
Architekten o.ä. nachgewiesen
werden.
-
Wird zusätzlich die Energieeinsparverordnung
(EnEV) für neue Gebäude
eingehalten, kann ein Teilschuldenerlass von 15%
auf die Kreditsumme beantragt
werden. Mit Dachs wird die EnEV oft ohne zusätzliche
Dämmmaßnahmen erreicht.
Fazit:
Ideal für Kesseltausch und bei Vollsanierung
des Objektes. Gut geeignet für
denkmalgeschützte Objekte.
Öko-Plus Maßnahmen
für bestehende Gebäude
| max.
Darlehenssumme: |
50.000
€ je Wohneinheit |
| Zinssatz
z.Z. (10 Jahre fest): |
3,19
% e ff. Jahreszins bei 10 Jahren Laufzeit |
| |
ca.
1,5% unter z.Z. üblichen Hypothekenzinsen |
-
Blockheizkraftwerke sind in den Förderbedingungen
der KfW explizit
als Öko-Plus-Maßnahme aufgeführt.
-
Das Alter des Wohngebäudes spielt keine Rolle.
Fazit:
Günstige Finanzierungsmöglichkeit
für alle Wohngebäude; Antragstellung genügt.
ESH 60 Programm bei
Neuerrichtung
| max.
Darlehenssumme: |
30.000
€ pro Wohneinheit |
| |
ca.
1,5% unter z.Z. üblichen Hypothekenzinsen |
- Einhaltung
eine Jahres- Primärenergiebedarf von 60 kWh/m²a
- Transmissionswärmeverlust
muss 30% unter den Vorgaben der EnEV liegen.
Beispiel:
Ein Mehrfamilienhaus, welches die EnEV mit
konventioneller Heiztechnik (NT-Kessel
oder Brennwertkessel) und den entsprechend Dämmstandard
erfüllt, kann u.U. nur
durch Einbau des Dachs die Vorgaben des ESH 60 erfüllen.
Fazit:
Ideal für den Neubau von Mehrfamilienhäuser.
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"Energetisch sanieren - So lassen sich
Energiekosten sparen", eine kleine Radiosendung
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Beiträgen und aktuellen Serviceinformationen:
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